Erneute Maskenpflicht an Grundschulen

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

nach den Angaben des Rundschreibens, welches das MBK am vergangenen Freitag, 19. November 2021, an die Schulen versendet hat, wird ab dem heutigen Montag das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Innenbereich unserer Schule wieder verpflichtend. Dies gilt für alle in der Schule tätigen Personen.

Eltern und Erziehungsberechtigte sowie andere schulfremde Personen dürfen das Schulgebäude nur noch betreten, wenn Sie einen Nachweis über die Impfung gegen das SARS-CoV2-Virus, einen Genesenen-Nachweis oder ein Testzertifikat über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem o.g. Virus vorlegen.

Betreten Sie daher bitte das Schulhaus nicht, bevor Sie einer Lehrkraft einen der geforderten Nachweise vorgelegt haben.

Wir hoffen, durch die Umsetzung dieser Regelung an unserer Schule dem Virus die weitere Verbreitung zu erschweren und sind daher auf die Unterstützung aller angewiesen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

 

Mit freundlichen Grüßen

 J.-P. Link, Rektor