Zusätzliche Kinderkrankentage für Familien – auch bei Einschränkungen von Schule und Kinderbetreuung
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Kinderkrankentage in diesem Jahr zu verdoppeln und für erwerbstätige Eltern bei geschlossenen oder eingeschränktem Zugang zu Kitas und Schulen auszuweiten (§ 45 SGB V).
Weitere Informationen finden Sie in folgendem Schreiben: